So erhalten Sie eine Gründungsurkunde im Vereinigten Königreich

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Die Gründung­surkunde ist ein wichtiges Dokument für Ihr Unternehmen im Vereinigten Königreich. Um den rechtlichen Status Ihres Unternehmens zu sichern, müssen Sie die notwendigen Schritte zur Erlangung dieses Zerti­fikats durch­führen. In diesem Leitfaden führen wir Sie durch den Prozess des Erwerbs Ihrer Gründung­surkunde, damit Sie Ihr Unternehmen erfol­greich im Vereinigten Königreich gründen können.

Die Gründungsurkunde verstehen

Was ist eine Gründungsurkunde?

Wenn Sie im Vereinigten Königreich ein Unternehmen gründen, ist eines der wichtigsten Dokumente, die Sie erhalten, die Gründung­surkunde. Dieses Dokument bedeutet die Gründung und Registrierung Ihres Unternehmens als juris­tische Person.

Warum ist es für Unternehmen im Vereinigten Königreich notwendig?

Es gibt einen Grund, warum die Gründung­surkunde für Ihr Unternehmen im Vereinigten Königreich unerlässlich ist. Es dient als Beweis dafür, dass Ihr Unternehmen recht­mäßig existiert und beim Companies House, dem offiziellen Handel­sreg­ister im Vereinigten Königreich, registriert wurde. Diese Zerti­fizierung ist von entschei­dender Bedeutung für die Ausübung geschäftlicher Aktiv­itäten, die Eröffnung eines Geschäfts­bankkontos oder den Fazit von Verträgen. Ohne sie könnten Sie Schwierigkeiten haben, die Legit­imität Ihres Unternehmens nachzuweisen.

Zu den weiteren Vorteilen einer Gründung­surkunde gehört der Aufbau von Glaub­würdigkeit bei Kunden, Liefer­anten und Investoren. Es zeigt, dass Ihr Unternehmen die Vorschriften einhält und im Einklang mit dem Gesetz arbeitet.

Tipps vor der Gründung

Bevor Sie nun mit der Erlangung einer Gründung­surkunde im Vereinigten Königreich beginnen, sollten Sie einige wichtige Überlegungen berück­sichtigen, um einen reibungslosen und erfol­gre­ichen Gründung­sprozess zu gewährleisten.

Wählen Sie einen eindeutigen Firmennamen

Da der erste Schritt darin besteht, einen eindeutigen Firmen­namen zu wählen, ist es wichtig sicherzustellen, dass der Name, den Sie im Sinn haben, nicht bereits von einem anderen Unternehmen im Vereinigten Königreich verwendet wird. Sie können die Verfüg­barkeit eines Firmen­namens ganz einfach auf der Website des Companies House überprüfen. Sobald Sie bestätigt haben, dass Ihr Wunschname eindeutig ist, können Sie mit dem Gründung­sprozess fortfahren.

Entscheidung über eine Unternehmensstruktur (Limited by Shares, Limited by Guarantee usw.)

Die Entscheidung über die richtige Unternehmensstruktur ist ein wichtiger Schritt im Vorgrün­dung­sprozess. Dies bestimmt, wie Ihr Unternehmen geführt und finanziert wird. Sie können aus verschiedenen Struk­turen wählen, z. B. Limited by Shares, Limited by Guarantee oder einer Kombi­nation aus beiden. Jede Struktur hat ihre eigenen Auswirkungen in Bezug auf Haftung, steuer­liche Behandlung und Bericht­spflichten.

Diese Entscheidung wird langfristige Auswirkungen auf Ihr Unternehmen haben. Daher ist es wichtig, die Vor- und Nachteile jeder Struktur sorgfältig abzuwägen, bevor Sie eine Wahl treffen. Stellen Sie sicher, dass Sie eine Struktur wählen, die nicht nur Ihren aktuellen Geschäft­san­forderungen entspricht, sondern auch mit Ihren zukün­ftigen Zielen und Bestre­bungen übere­in­stimmt.

Ernennung von Direktoren und Aktionären

Bei der Ernennung von Direk­toren und Anteil­seignern für Ihr Unternehmen ist es wichtig, sorgfältig zu überlegen, wer an der Leitung und Eigen­tümer­schaft Ihres Unternehmens beteiligt sein wird. Die Direk­toren sind für das Tages­geschäft und die Entschei­dungs­findung verant­wortlich, während die Aktionäre Eigen­tümer des Unternehmens sind und bei wichtigen Unternehmensentschei­dungen ein Mitspracherecht haben.

Das Verständnis der Rollen und Verant­wortlichkeiten von Direk­toren und Aktionären ist von entschei­dender Bedeutung, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen reibungslos und in Übere­in­stimmung mit den geset­zlichen Anforderungen funktioniert. Stellen Sie sicher, dass Sie Personen ernennen, die zuver­lässig und kompetent sind und mit der Vision und den Werten Ihres Unternehmens übere­in­stimmen.

Vor der Bewerbung zu berücksichtigende Faktoren

Noch einmal: Bevor Sie im Vereinigten Königreich eine Gründung­surkunde beantragen, sollten Sie mehrere Faktoren berück­sichtigen, um einen reibungslosen und erfol­gre­ichen Prozess zu gewährleisten. Hier sind einige wichtige Überlegungen, die Sie beachten sollten:

  • Entscheiden Sie, ob Sie einen Unternehmensgrün­dungsagenten beauf­tragen oder sich für eine Selbst­gründung entscheiden.
  • Informieren Sie sich über die verschiedenen Arten von Aktien, die für Ihr Unternehmen verfügbar sind.
  • Bestimmen Sie die einge­tragene Firme­nadresse des Unternehmens.

Unternehmensgründungsagenten vs. DIY-Gründung

Zu berück­sichtigen ist unter anderem, ob Sie die Dienste eines Unternehmensgrün­dungsagenten in Anspruch nehmen oder den Gründung­sprozess selbst durch­führen möchten. Unternehmensgrün­dungsagenten können Sie bei der Bewäl­tigung der Komplexität der Unternehmensgründung unter­stützen und sicher­stellen, dass alle erforder­lichen Unter­lagen korrekt eingereicht werden. Wenn Sie sich hingegen für eine Selbst­gründung entscheiden, können Sie Geld sparen, erfordern aber möglicher­weise mehr Zeit und Mühe von Ihrer Seite.

Verständnis der verschiedenen Arten von Aktien (Stammaktien, Vorzugsaktien usw.)

Um ein Unternehmen zu gründen, müssen Sie die verschiedenen verfüg­baren Aktien­arten verstehen, z. B. Stammaktien, Vorzugsaktien und andere. Jede Aktienart bringt ihre eigenen Rechte und Privi­legien mit sich. Daher ist es wichtig, die richtige Aktienart für die Struktur und Ziele Ihres Unternehmens auszuwählen.

  • Identi­fizieren Sie die Rechte und Einschränkungen, die mit jeder Art von Freigabe verbunden sind.
  • Überlegen Sie, wie sich unter­schiedliche Arten von Aktien auf die Eigentums- und Entschei­dung­sprozesse Ihres Unternehmens auswirken können.
  • Für die effektive Struk­turierung Ihres Unternehmens ist es wichtig, die Auswirkungen der Ausgabe unter­schiedlicher Aktien­arten zu erkennen.
Freiga­betyp Beschreibung
Stammaktien Die gebräuch­lichste Art von Aktien, die mit Stimm­rechten und Dividenden ausges­tattet sind.
Vorzugsaktien Aktien, die in Bezug auf Dividenden Vorrang vor Stammaktien haben.
Aufgeschobene Aktien Aktien, die erst dann Dividenden erhalten, wenn alle anderen Aktien­arten ausgezahlt wurden.
Rückkaufbare Anteile Aktien, die das Unternehmen zu einem späteren Zeitpunkt einlösen oder zurück­kaufen kann.
Nicht stimm­berechtigte Anteile Aktien, die kein Stimm­recht bei Unternehmensentschei­dungen haben.

Ermittlung der eingetragenen Firmenadresse des Unternehmens

Bei der Beantragung einer Gründung­surkunde müssen Sie die einge­tragene Firme­nadresse Ihres Unternehmens angeben. Diese Adresse ist der offizielle Ort, an den juris­tische Dokumente und Korre­spondenz gesendet werden. Daher ist es wichtig, eine Adresse zu wählen, an der Sie Post und Mitteilungen zuver­lässig empfangen können.

Es ist wichtig zu beachten, dass die einge­tragene Firme­nadresse eine physische Adresse im Vereinigten Königreich oder Wales (oder in Schot­tland für dort registrierte Unternehmen) sein muss. Eine Postfachadresse kann nicht als einge­tragene Firme­nadresse verwendet werden.

Der Gründungsprozess

Einreichung der Gründungsurkunde

Ihr erster Schritt zur Erlangung einer Gründung­surkunde im Vereinigten Königreich ist die Einre­ichung der Gründung­surkunde. In diesem Dokument werden der Name, der Standort und die Geschäft­sak­tiv­itäten des Unternehmens beschrieben. Es bestätigt auch, dass jeder Abonnent ein Unternehmen gründen möchte und sich bereit erklärt, Mitglied des Unternehmens zu werden.

Hinterlegung der Satzung

Zur Gründung einer Gesellschaft gehört auch die Hinter­legung der Satzung. Diese Artikel regeln die interne Führung des Unternehmens, einschließlich Einzel­heiten zur Art und Weise, wie Entschei­dungen getroffen werden, und zu den Verant­wortlichkeiten der Direk­toren. Sie legen entscheidend die Grundregeln für die Führung des Unternehmens fest.

Bei der Einre­ichung der Satzung ist darauf zu achten, dass diese dem Companies Act 2006 entspricht, da etwaige Unstim­migkeiten zu Verzögerungen im Gründung­sprozess führen können.

Senden des IN01-Formulars an Companies House

Nach der Vorbere­itung und Einre­ichung des Memorandums und der Satzung besteht der nächste Schritt darin, das IN01-Formular beim Companies House einzure­ichen. Dieses Formular enthält Einzel­heiten über das Unternehmen, wie z. B. die Adresse des einge­tra­genen Firmen­sitzes, Angaben zu den Direk­toren und dem Gesellschaftssekretär sowie das Aktienkapital.

Sobald Companies House das IN01-Formular erhält und alle bereit­gestellten Infor­ma­tionen sowie die erforder­liche Gebühr überprüft, wird der Gründungsantrag bearbeitet. Dies dauert in der Regel etwa 24 Stunden, wenn dies elektro­nisch erfolgt. Anschließend erhalten Sie die Gründung­surkunde, die die Existenz Ihres Unternehmens bestätigt.

So erhalten Sie eine Gründungsurkunde

Warten auf die Genehmigung durch das Companies House

Im Gegensatz zu anderen Prozessen, die eine schnelle Abwicklung erfordern, erfordert der Erhalt einer Gründung­surkunde im Vereinigten Königreich das Warten auf die Genehmigung durch das Companies House. Sobald Sie Ihren Antrag eingereicht haben, kann es zwischen einigen Stunden und mehreren Tagen dauern, bis Companies House Ihren Antrag bearbeitet und genehmigt. In dieser Zeit ist es wichtig, geduldig zu sein und den Behörden eine gründliche Prüfung Ihres Antrags zu ermöglichen.

Erhalt der Gründungsurkunde

Companies House benachrichtigt Sie, sobald Ihr Antrag genehmigt wurde, und Sie erhalten Ihre Gründung­surkunde per E‑Mail. Dieses Dokument dient als offizieller Nachweis dafür, dass Ihr Unternehmen rechtlich einge­tragen wurde und nun eine eigen­ständige juris­tische Person ist. Bewahren Sie dieses Zerti­fikat unbedingt gut auf, da Sie es für verschiedene offizielle Zwecke benötigen, beispiel­sweise für die Eröffnung eines Bankkontos oder den Fazit von Verträgen im Namen Ihres Unternehmens.

Es ist wichtig, die Angaben auf der Gründung­surkunde sorgfältig zu prüfen, um sicherzustellen, dass alle Infor­ma­tionen korrekt sind. Wenn Sie Fehler oder Unstim­migkeiten entdecken, sollten Sie sich umgehend an Companies House wenden, um das Problem zu beheben.

Was tun, wenn Ihr Antrag abgelehnt wird?

Wenn Ihr Antrag auf eine Gründung­surkunde vom Companies House abgelehnt wird, werden Ihnen die Gründe für die Ablehnung mitgeteilt. Dies kann auf unvoll­ständige Formulare, Fehler in den übermit­telten Angaben oder Probleme bei der Erfüllung der geset­zlichen Anforderungen für die Gründung zurück­zuführen sein. In solchen Fällen müssen Sie die vom Companies House hervorge­hobenen Probleme ansprechen und Ihren Antrag erneut zur Genehmigung einre­ichen.

Es ist wichtig, die vom Companies House angegebenen Ablehnungs­gründe sorgfältig zu prüfen und die erforder­lichen Korrek­turen vorzunehmen, bevor Sie sich erneut bewerben. Wenn Sie sich über die nächsten Schritte nicht sicher sind, können Sie sich von einem Unternehmensgrün­dungs­dienst oder einem Rechts­berater profes­sionell beraten lassen, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag alle Voraus­set­zungen für eine erfol­greiche Gründung erfüllt.

Tipps nach der Gründung

Registrierung für Körperschaftsteuer und Mehrwertsteuer

Nach Erhalt Ihrer Gründung­surkunde müssen Sie keine Zeit verlieren. Der nächste entschei­dende Schritt ist die Registrierung für die Körper­schaftss­teuer bei HM Revenue and Customs (HMRC). Dies ist für alle Gesellschaften mit beschränkter Haftung im Vereinigten Königreich von entschei­dender Bedeutung. Sie müssen sich auch für die Umsatzs­teuer (MwSt.) registrieren lassen, wenn der steuerpflichtige Umsatz Ihres Unternehmens über dem Schwellenwert liegt.

Gehen Sie davon aus, dass Sie den Registrierung­sprozess abgeschlossen und Ihre eindeutige Steuer­ref­eren­znummer von der HMRC erhalten haben. Es ist wichtig, den Überblick über Ihre steuer­lichen Verpflich­tungen und Fristen zu behalten, um etwaige Strafen zu vermeiden.

Eröffnung eines Geschäftsbankkontos

Geschäfts­bankkonten sind von entschei­dender Bedeutung für die Trennung Ihrer persön­lichen Finanzen von Ihren Geschäft­stransak­tionen. Mit einem dedizierten Geschäft­skonto können Sie Ihre Finanzen einfacher verwalten, Ausgaben verfolgen und Ihren Buchhal­tung­sprozess optimieren.

Es empfiehlt sich, ein Geschäft­skonto bei einer zuver­läs­sigen Bank einzurichten, die Dienstleis­tungen anbietet, die auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind. Schauen Sie sich um und vergle­ichen Sie die Funktionen und Gebühren verschiedener Geschäft­skonten, um die beste Option für Sie zu finden.

Es ist wichtig zu beachten, dass einige Banken für die Eröffnung eines Geschäft­skontos möglicher­weise zusät­zliche Unter­lagen wie Ihre Gründung­surkunde, einen Adress­nachweis und Ausweis­doku­mente verlangen. Stellen Sie sicher, dass Sie diese Dokumente berei­thalten, um den Prozess zu beschle­u­nigen.

Einholung notwendiger Lizenzen und Genehmigungen

Ein kleiner zusät­zlicher Schritt nach der Gründung Ihres Unternehmens besteht darin, sicherzustellen, dass Sie über alle erforder­lichen Lizenzen und Genehmi­gungen verfügen, um legal tätig zu sein. Abhängig von der Art Ihres Unternehmens benötigen Sie möglicher­weise spezielle Genehmi­gungen oder Lizenzen von Aufsichts­be­hörden oder lokalen Behörden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die regelmäßige Erneuerung dieser Lizenzen und Genehmi­gungen, um Störungen Ihres Geschäfts­be­triebs zu vermeiden. Bleiben Sie über die Verlängerung­stermine und ‑anforderungen auf dem Laufenden, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.

Fazit

Unter Berück­sich­tigung dieser Überlegungen verfügen Sie nun über die erforder­lichen Kennt­nisse und Schritte, um eine Gründung­surkunde im Vereinigten Königreich zu erhalten. Wenn Sie das beschriebene Verfahren befolgen, können Sie Ihr Unternehmen legal gründen und in Übere­in­stimmung mit den Gesetzen und Vorschriften des Vereinigten Königreichs mit der Geschäft­stätigkeit beginnen.

Denken Sie daran, alle Anforderungen und erforder­lichen Unter­lagen sorgfältig zu prüfen, bevor Sie Ihre Bewerbung beim Companies House einre­ichen. Dieser Prozess mag zunächst komplex erscheinen, aber mit sorgfältiger Planung und Liebe zum Detail können Sie Ihr Unternehmen erfol­greich in Großbri­tannien gründen und Ihre unternehmerische Reise beginnen.

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