SEIS/EIS-Investitionsprogramme | Bewegungsparadoxon | Wirtschaftskanzlei

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Die britische Regierung hat das Seed Enter­prise Investment Scheme (SEIS) und das Enter­prise Investment Scheme (EIS) ins Leben gerufen, um Steuer­an­reize für Investoren in Start-ups, Scale-ups und KMUs sowie für Unternehmen mit höherem Risiko, die Eigenkap­i­tal­fi­nanzierungen aufnehmen möchten, zu schaffen. Bisher scheinen diese Programme in den kritischen Anfangs­jahren gut funktioniert zu haben und seit 1993 über 23 Milliarden Pfund für 40.000 Unternehmen einzubringen.

Beide Systeme bieten Anlegern großzügige Einkom­men­steuer- und Kapitaler­tragss­teuer­erle­ichterungen. Die Programme spiegeln das höhere wahrgenommene Risiko einer Investition in Start-ups wider und mildern zudem poten­zielle Nachteile für Investoren. Für den Geschäftsinhaber/Gründer ist es jedoch wichtig, sich daran zu erinnern, dass die SEIS- und EIS-Programme lediglich Anreize (wenn auch attraktive Anreize) und keine direkte Einnah­me­quelle darstellen. Die Unter­schiede zwischen den beiden Systemen beruhen auf der Erwartung, dass Unternehmen, die über SEIS Startkapital aufgenommen haben, anschließend weitere Investi­tionen im Rahmen von EIS tätigen. Wie funktion­ieren also die EIS- und SEIS-Programme und wie können Sie sie nutzen, um Finanzmittel für Ihr Unternehmen zu erhalten?

Die SEIS- und EIS-Systeme

Ziel beider Programme ist es, Finanzmittel für wachs­tumsstarke Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich zu gewinnen, die für ihre Expansion finanzielle Unter­stützung benötigen. Das Seed Enter­prise Investment Scheme (SEIS) und das Enter­prise Investment Scheme (EIS) ermutigen Investoren, in kleine Unternehmen zu investieren, indem sie ihnen eine Befreiung von der Kapitaler­tragss­teuer und möglicher­weise großzügige Einkom­menss­teuer­erle­ichterungen gewähren. Anleger erhalten außerdem eine Entschädigung für Verluste, wenn das Klein­un­ternehmen scheitert, und bieten so ein Sicher­heit­snetz für ihr Geld. Einige wesentliche Unter­schiede in der Funktion­sweise können sich jedoch auf Ihre Berech­tigung für beides auswirken.

Unterschiede in den Schemata

SEIS richtet sich ausschließlich an Start-ups und junge Unternehmen mit weniger als 25 Mitar­beitern und weniger als drei Jahren Handels­geschichte. Das EIS-System eignet sich für größere Unternehmen mit maximal 250 Mitar­beitern und einer Handelshis­torie von bis zu sieben Jahren.

Im Rahmen von SEIS kann ein Unternehmen eine Gesamt­fi­nanzierung von maximal 250.000 £ nur von Einzelin­ve­storen annehmen und diese Mittel müssen innerhalb von drei Jahren ausgegeben werden. Im Rahmen des EIS kann ein Unternehmen Gesamt­fi­nanzierungen von bis zu 12 Millionen Pfund (bis zu 5 Millionen Pfund pro Steuerjahr) von Privat- und Unternehmensin­ve­storen annehmen und diese Mittel müssen innerhalb von zwei Jahren ausgegeben werden.

Berechtigung für EIS/SEIS

Wenn Sie Förder­mittel aus den EIS- und SEIS-Programmen erhalten möchten, müssen Sie ein quali­fiziertes Gewerbe oder Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich sein. Das HMRC verfügt über eine Check­liste mit Berufen, die für keines der beiden Programme in Frage kommen. Dazu gehören Immobilienen­twicklung, Mietkauf­fi­nanzierung, Kohle-/Stahl­pro­duktion sowie die Verwaltung oder der Betrieb von Hotels.

Um sich für SEIS zu quali­fizieren, dürfen Start-ups in der Frühphase keine Partner­schaft sein, nicht von einem anderen Unternehmen kontrol­liert werden, keine EIS-Finanzierung erhalten haben und über weniger als drei Jahre Handelser­fahrung verfügen. Die Anzahl der Mitar­beiter sollte 25 Vollzeitbeschäftigte nicht überschreiten und das maximale Bruttover­mögen sollte bei der Ausgabe von Aktien 350.000 £ nicht überschreiten.

Die EIS-Quali­fika­tion­skri­terien für etwas reifere, aber noch junge Unternehmen sind ähnlich. In diesem Fall muss das Unternehmen weniger als 250 Vollzeit­mi­tar­beiter haben, weniger als sieben Jahre Handelser­fahrung haben und zum Zeitpunkt der Aktien­ausgabe über ein maximales Bruttover­mögen von 15 Mio. £ verfügen. Das Unternehmen darf kein anderes Unternehmen kontrol­lieren (es sei denn, es handelt sich um eine quali­fizierte Tochterge­sellschaft), darf seit seiner Gründung nicht von einem anderen Unternehmen kontrol­liert worden sein oder darf nicht mehr als 50 % seiner Anteile von einem anderen Unternehmen kontrol­liert haben.

Ein Unternehmen kann durch die Anwerbung von Investi­tionen im Rahmen beider Programme Geld beschaffen, die erste Finanzierungsrunde muss jedoch aus dem SEIS-Programm (bis zu 250.000 £) stammen und für weitere Finanzierungen an EIS weitergeleitet werden. Obwohl Sie beide gleichzeitig beantragen können, können EIS-Investi­tionen frühestens einen Tag nach den SEIS-Investi­tionen getätigt werden. Darüber hinaus dürfen im Rahmen von SEIS oder EIS keine Anteile ausgegeben werden, sofern diese nicht vollständig eingezahlt sind.

Vorabversicherung für EIS- und SEIS-Systeme

Wenn Sie bei der HMRC Advance Assurance (AA) beantragen, erhalten Sie eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass jede Investition wahrscheinlich für eine EIS/SEIS-Finanzierung in Frage kommt. Dieses Zerti­fikat kann dann poten­ziellen Investoren zur Verfügung gestellt werden, um ihnen vorab zu versichern, dass Sie die SEIS/EIS-Kriterien erfüllen und die Wahrschein­lichkeit einer Investition in Ihr Unternehmen deutlich erhöht. Jeder Antrag muss über einen Unternehmenssekretär, Direktor oder Vertreter gestellt werden, der in Ihrem Namen handelt. Bedenken Sie, dass der Erhalt des AA-Zerti­fikats von der HMRC bis zu acht Wochen dauern kann.

Zu den Infor­ma­tionen, die Sie bereit­stellen müssen, gehören Ihr Geschäft­splan und Ihre Finanzprog­nosen, Ihre aktuellen Konten, Ihr Memorandum und Ihre Satzung sowie Einzel­heiten darüber, wie viel Geld Sie aufbringen möchten und wofür Sie es ausgeben möchten. Es sollten auch Dokumente enthalten sein, die belegen, dass Sie sich für SEIS/EIS-Programme quali­fizieren, sowie Einzel­heiten zu allen Programmen, im Rahmen derer Sie zuvor Gelder gesammelt haben, und alle Infor­ma­tionen oder Literatur, die Sie für die Präsen­tation Ihrer poten­ziellen Investoren verwendet haben. Erklären Sie das Unternehmen.

Sobald die SEIS/EIS-Finanzierungsrunde abgeschlossen ist, übermitteln Sie der HMRC eine Konfor­mitäts­bescheinigung, damit Ihre Anleger ihre Steuer­erle­ichterungen erhalten können. HMRC stellt jedem Ihrer Anleger eine eindeutige Anlageref­eren­znummer aus, die er zur Geltend­machung seines Entlas­tungs­be­trags verwenden muss.

Langfristiger Wachstumsbedarf in beiden Systemen

Es ist zu beachten, dass beide Systeme zunehmend von einem Unternehmen den Nachweis verlangen, dass das Hauptziel der Mittelbeschaffung darin besteht, das langfristige Wachstum eines nachhaltigen Unternehmens sicherzustellen (und nicht in einem kurzfristigen Projekt). Manchen Unternehmen fällt es schwer, ihre beabsichtigte langfristige Rentabilität über ein anfängliches kurzfristiges Produkt oder eine kurzfristige Idee hinaus nachzuweisen, insbesondere wenn in Marketing- und Fundraising-Dokumenten der kurzfristige Erfolg im Vorder­grund steht. Unternehmen müssen außerdem nachweisen, dass sie das einge­worbene Geld für das langfristige Wachstum des Unternehmens verwenden werden. Um das AA-Zerti­fikat zu erhalten, sind ein umfassender Geschäft­splan und Prognosen zur Darstellung von Handelsab­sichten über die nächsten drei Jahre hinaus unerlässlich.

Das Team aus Start-up-Unternehmen und Rechts­ber­atern von Motion Paradox mit Sitz in London und Los Angeles kann Ihnen dabei helfen, den Prozess der Suche nach Investi­tionen im Rahmen dieser Programme zu steuern, fundiertes Feedback zu Ihren Plänen zu geben und maßgeschnei­derte Dokumen­ta­tionen zu erstellen, damit Sie HMRC und zukün­ftige Investoren davon überzeugen können Unter­stützen Sie Ihre Vision einer nachhaltigen Zukunft für Ihr Unternehmen.

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