Rechtskonformität bei Unternehmensgründungen in England

Rechtskonformität bei Unternehmensgründungen in England

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Bei der Gründung eines Unternehmens in England müssen viele Anforderungen beachtet werden, um die Einhaltung geset­zlicher Vorschriften sicherzustellen. Um Ihr Unternehmen erfol­greich zu etablieren, müssen Sie die notwendigen Schritte und Vorschriften verstehen. Dieser Blogbeitrag führt Sie durch die entschei­denden rechtlichen Überlegungen, die Sie bei der Gründung Ihres Unternehmens in England berück­sichtigen müssen. Wenn Sie diese Richtlinien befolgen, können Sie sich sicher in der Recht­s­land­schaft zurechtfinden und sicher­stellen, dass der Prozess Ihrer Unternehmensgründung reibungslos und konform verläuft.

Auswahl der richtigen Geschäftsstruktur

Bevor Sie mit der Gründung Ihres Unternehmens in England beginnen, müssen Sie sorgfältig überlegen, welche Unternehmensstruktur Ihren Bedürfnissen und Zielen am besten entspricht. Ihre Wahl wird Auswirkungen auf verschiedene Aspekte haben, einschließlich rechtlicher Verant­wortlichkeiten, Steuerpflichten und persön­licher Haftung. Die beiden Hauptop­tionen für die Unternehmensgründung sind Einzelun­ternehmer und Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Einzelunternehmer vs. Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Als Einzelun­ternehmer sind Sie der alleinige Inhaber des Unternehmens, verant­wortlich für alle Belange, aber auch haftbar für alle Schulden und Verpflich­tungen. Ander­er­seits trennt die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung Ihre persön­lichen Finanzen von denen des Unternehmens und bietet einen beschränkten Haftungss­chutz. Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist zwar mit mehr Verwal­tungsaufwand und Kosten verbunden, kann Ihnen aber zusät­zliche Glaub­würdigkeit und Schutz bieten.

Partnerschaft vs. Partnerschaft mit beschränkter Haftung

Bei einer Partner­schaft teilen sich zwei oder mehr Personen Gewinne, Risiken und Verant­wortlichkeiten im Unternehmen. Im Vergleich dazu bietet eine Limited Liability Partnership (LLP) ihren Partnern den Vorteil eines beschränkten Haftungss­chutzes und schützt sie vor persön­licher Haftung für die Schulden und Verpflich­tungen des Unternehmens.

Die Entscheidung zwischen einer Partner­schaft und einer LLP hängt von der Höhe des von Ihnen angestrebten persön­lichen Haftungss­chutzes und der Komplexität Ihrer Unternehmensstruktur ab. Erwägen Sie die Beratung mit Rechts- oder Finanzber­atern, um herauszufinden, welche Lösung am besten zu den Bedürfnissen Ihres Unternehmens und dem zukün­ftigen Wachstum passt.

Registrieren Ihres Unternehmens

Handelsregistereintragung

Zu den wichtigsten Schritten bei der Registrierung Ihres Unternehmens in England gehört die Einre­ichung der erforder­lichen Dokumente beim Companies House. Dazu gehören Angaben zu den Direk­toren, Aktionären und der einge­tra­genen Firme­nadresse des Unternehmens. Companies House ist die offizielle Registrierungsstelle für Unternehmen im Vereinigten Königreich und spielt eine entschei­dende Rolle bei der Gründung und Verwaltung von Unternehmen.

Erhalt einer Gründungsurkunde

Zu den wichtigsten Schritten im Prozess zur Erlangung einer Gründung­surkunde gehört die Einre­ichung der erforder­lichen Dokumente beim Companies House. Dieses Zerti­fikat ist ein Rechts­dokument, das die Gründung Ihres Unternehmens bestätigt und wichtige Details wie den Firmen­namen, die Registrierungsnummer, das Gründungs­datum und die Art des gegrün­deten Unternehmens enthält.

Es ist notwendig, dieses Zerti­fikat sicher aufzube­wahren, da es als Beweis dafür dient, dass Ihr Unternehmen recht­mäßig existiert. Möglicher­weise benötigen Sie dieses Dokument, wenn Sie ein Geschäfts­bankkonto eröffnen, Verträge abschließen oder andere Geschäft­stätigkeiten ausüben, für die ein Nachweis der Firmen­reg­istrierung erforderlich ist.

Einhaltung des Gesellschaftsrechts

Wenn Sie in England ein Unternehmen gründen, ist es von entschei­dender Bedeutung, die Einhaltung der gesellschaft­srechtlichen Vorschriften sicherzustellen. Dazu gehört die Einhaltung von Anforderungen im Zusam­menhang mit der Unternehmensver­fassung, dem Aktienkapital, den Aktionären, dem Firmensekretär und dem einge­tra­genen Sitz.

Gründungsurkunde und Satzung

Ein wichtiger Aspekt der Recht­skon­for­mität bei der Gründung einer Gesellschaft in England ist die Ausar­beitung des Memorandums und der Satzung. Diese Dokumente beschreiben die Struktur, Regeln und Vorschriften des Unternehmens, die seinen Betrieb regeln. Es ist von entschei­dender Bedeutung, sicherzustellen, dass diese Dokumente dem Companies Act 2006 entsprechen und die Absichten des Unternehmens genau wider­spiegeln.

Aktienkapital und Aktionäre

In Bezug auf Aktienkapital und Aktionäre müssen Sie die Aktien­struktur des Unternehmens festlegen, Aktien im Einklang mit dem Gesetz ausgeben und ein genaues Aktionärsreg­ister führen. Aktionäre spielen in einem Unternehmen eine entschei­dende Rolle und es ist von entschei­dender Bedeutung, ihren Verpflich­tungen gegenüber ihnen nachzukommen und sicherzustellen, dass ihre Rechte geschützt werden.

Es ist wichtig, die Aktienkap­i­tal­struktur des Unternehmens richtig festzulegen. Dazu gehört die Bestimmung der Gesamtzahl der Aktien, ihres Nennwerts und der mit jeder Aktien­gattung verbun­denen Rechte. Den Aktionären stehen bestimmte Rechte wie Stimm­rechte, Dividen­de­nansprüche und Rechte im Falle einer Liqui­dation zu. Daher ist es wichtig, die geset­zlichen Anforderungen an Aktien einzuhalten.

Gesellschaftssekretär und eingetragener Firmensitz

Zur Einhaltung des Gesellschaft­srechts müssen Sie einen Unternehmenssekretär ernennen und einen einge­tra­genen Firmensitz in England haben. Der Unternehmenssekretär ist dafür verant­wortlich, sicherzustellen, dass das Unternehmen die geset­zlichen Anforderungen einhält, die geset­zlichen Register zu führen und die erforder­lichen Dokumente beim Companies House einzure­ichen. Der einge­tragene Sitz ist die offizielle Adresse des Unternehmens und muss für den offiziellen Schriftverkehr und die Zustellung juris­tischer Dokumente zugänglich sein.

Bei der Ernennung eines Unternehmenssekretärs ist Vorsicht geboten. Der Einzelne muss über die notwendigen Fähigkeiten und Kennt­nisse verfügen, um die Rolle effektiv auszufüllen. Ebenso muss der einge­tragene Sitz eine physische Adresse in England sein, an der offizielle Mitteilungen empfangen werden können und an der die geset­zlichen Unter­lagen des Unternehmens zur öffentlichen Einsicht­nahme aufbe­wahrt werden.

Steuerpflichten

Körperschaftsteuer und Selbstveranlagung

Zu den Pflichten nach der Gründung Ihres Unternehmens in England gehört die Einhaltung der Körper­schaftss­teuer­vorschriften. Ihr Unternehmen muss sich innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Geschäft­stätigkeit zur Körper­schaft­s­teuer anmelden. Dabei geht es darum, Ihre Gewinne zu melden und diese zu versteuern. Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, jährlich eine Steuer­erk­lärung über das Selbstver­an­la­gungssystem einzure­ichen.

Registrierung der Mehrwertsteuer (MwSt.).

Jedes Unternehmen, dessen Jahre­sumsatz die Umsatzs­teuer­schwelle erreicht, muss sich für die Umsatzs­teuer (MwSt.) registrieren lassen. Dieser Schwellenwert liegt derzeit bei 85.000 £. Durch die Umsatzs­teuer­reg­istrierung können Sie die Umsatzs­teuer auf Ihre Waren und Dienstleis­tungen berechnen und die Umsatzs­teuer auf Ihre Geschäft­saus­gaben zurück­fordern.

Ein umsatzs­teuerlich registri­ertes Unternehmen muss auf seine Verkäufe den geltenden Mehrw­ert­s­teuersatz berechnen und vierteljährliche Umsatzs­teuer­erk­lärungen an die Steuer- und Zollbe­hörde HMRC (HM Revenue and Customs) einre­ichen. Die Nichtein­haltung der Umsatzs­teuerpflichten kann zu Strafen führen.

Pay As You Earn (PAYE) und Sozialversicherung

Ein wichtiger Gesicht­spunkt für Ihr Unternehmen in England ist die Einhaltung der PAYE- und Sozialver­sicherungsan­forderungen, wenn Sie Mitar­beiter haben. Sie sind dafür verant­wortlich, Einkom­menss­teuer und Sozialver­sicherungs­beiträge von den Gehältern Ihrer Mitar­beiter abzuziehen und diese Beträge an die HMRC zu zahlen.

Bei der Selbst­beurteilung für PAYE und Sozialver­sicherung werden diese Abzüge und Zahlungen regelmäßig an das HMRC gemeldet. Es ist wichtig, über Ihre PAYE-Verpflich­tungen auf dem Laufenden zu bleiben, um Bußgelder oder rechtliche Probleme zu vermeiden.

Arbeitsrecht und HR Compliance

Mitarbeiterverträge und Bedingungen

Um die Recht­skon­for­mität bei der Unternehmensgründung in England sicherzustellen, müssen Sie klare und umfassende Mitar­beit­er­verträge und ‑bedin­gungen festlegen. Diese Verträge legen die Rechte und Pflichten sowohl der Mitar­beiter als auch des Unternehmens fest und decken Aspekte wie Aufgaben­bereiche, Arbeit­szeiten, Bezahlung, Urlaub und Kündi­gungsver­fahren ab. Es ist wichtig, dass diese Verträge schriftlich vorliegen, um Missver­ständ­nisse und poten­zielle rechtliche Probleme in der Zukunft zu vermeiden.

Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften

Damit Ihr Unternehmen in England geset­zeskonform ist, müssen Sie die Gesund­heits- und Sicher­heitsvorschriften einhalten, um ein sicheres Arbeit­sumfeld für die Mitar­beiter zu gewährleisten. Dazu gehören die Durch­führung von Risikobe­w­er­tungen, die Bereit­stellung notwendiger Schulungen zu Gesund­heits- und Sicher­heitsver­fahren sowie die Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen und Verlet­zungen am Arbeit­splatz.

Die Einhaltung von Gesund­heits- und Sicher­heitsvorschriften schützt nicht nur Ihre Mitar­beiter vor Schaden, sondern schützt Ihr Unternehmen auch vor möglichen rechtlichen Verpflich­tungen und finanziellen Strafen aufgrund von Fahrläs­sigkeit oder Nichtein­haltung.

Datenschutz und DSGVO

Jedes in England gegründete Unternehmen muss die Daten­schutzge­setze einhalten, einschließlich der Allge­meinen Daten­schutzverordnung (DSGVO). Diese Verordnung regelt den Umgang von Unternehmen mit perso­n­en­be­zo­genen Daten und gewährleistet Trans­parenz, Sicherheit und Vertraulichkeit bei der Verar­beitung sensibler Infor­ma­tionen. Es ist wichtig, dass Sie sich Ihrer Pflichten im Rahmen der DSGVO bewusst sind, z. B. die Einholung der Einwilligung vor der Daten­er­hebung, den Schutz von Daten vor Verstößen und die Erleichterung des Rechts des Einzelnen auf Zugang zu und Löschung seiner perso­n­en­be­zo­genen Daten.

Die Einhaltung der DSGVO ist nicht nur eine geset­zliche Anforderung, sondern auch eine Möglichkeit, Vertrauen bei Ihren Kunden und Stake­holdern aufzubauen, indem Sie Ihr Engagement für Daten­schutz und Sicherheit unter Beweis stellen.

Finanzberichterstattung und Buchhaltung

Jahresabschlüsse und Jahresabschlüsse

Die Finanzberichter­stattung ist ein entschei­dender Aspekt der Unternehmensgründung in England. Im Hinblick auf Jahresab­schlüsse und Jahresab­schlüsse sind viele Anforderungen zu erfüllen. Diese Dokumente liefern wichtige Infor­ma­tionen über die finanzielle Gesundheit und Leistung Ihres Unternehmens und gewährleisten Trans­parenz und Rechen­schaft­spflicht gegenüber den Stake­holdern.

Prüfungs- und Archivierungsanforderungen

Finanzprü­fungs- und Archivierungsan­forderungen sind entschei­dende Bestandteile der Recht­skon­for­mität Ihres Unternehmens in England. Diese Verfahren umfassen eine unabhängige Überprüfung Ihrer Finanzun­ter­lagen, um die Richtigkeit und Einhaltung relevanter Gesetze und Vorschriften sicherzustellen. Darüber hinaus müssen Sie den Jahresab­schluss Ihres Unternehmens innerhalb bestimmter Fristen beim Companies House und HM Revenue & Customs einre­ichen, um Strafen zu vermeiden.

Die genaue und rechtzeitige Meldung Ihrer Finanz­in­for­ma­tionen ist entscheidend für die Aufrechter­haltung des Vertrauens bei Ihren Stake­holdern und Aufsichts­be­hörden. Die Nichtein­haltung der Prüfungs- und Archivierungsan­forderungen kann zu Bußgeldern, Strafen oder sogar rechtlichen Schritten gegen Ihr Unternehmen führen.

Einhaltung der Finanzberichterstattungsstandards

Die Einhaltung der Finanzberichter­stat­tungs­stan­dards ist eine Grund­vo­raus­setzung für die Unternehmensgründung in England. Diese Standards, wie etwa die allgemein anerkannten Rechnungsle­gungs­grund­sätze (GAAP) oder die Inter­na­tional Financial Reporting Standards (IFRS), schreiben die ordnungs­gemäße Buchhaltung und Offen­legung der Finanz­transak­tionen Ihres Unternehmens vor. Die Sicher­stellung der Einhaltung dieser Standards trägt dazu bei, die Konsistenz und Vergle­ich­barkeit der Finanzberichte verschiedener Unternehmen aufrechtzuer­halten.

Es ist wichtig, über Änderungen der Finanzberichter­stat­tungs­stan­dards auf dem Laufenden zu bleiben, um sicherzustellen, dass die Berichte Ihres Unternehmens korrekt und konform sind. Die Nichtein­haltung dieser Standards kann zu Zweifeln an der Glaub­würdigkeit und finanziellen Leistung Ihres Unternehmens führen und möglicher­weise Ihre Beziehungen zu Investoren, Kredit­gebern und anderen Inter­es­sen­gruppen beein­trächtigen.

Laufende Compliance und Wartung

Jährliche Rückgabe- und Bestätigungserklärungen

Bei jährlichen Steuer­erk­lärungen und Bestä­ti­gungserk­lärungen ist es wichtig sicherzustellen, dass diese korrekt und rechtzeitig beim Companies House eingereicht werden. Eine jährliche Rendite bietet eine Momen­tauf­nahme der Infor­ma­tionen Ihres Unternehmens, wie z. B. Direk­toren, Aktionäre und einge­tragene Firme­nadresse. Ander­er­seits bestätigt eine Bestä­ti­gungserk­lärung, dass die von Companies House gespe­icherten Infor­ma­tionen korrekt und aktuell sind.

Änderungen an Firmendetails und ‑strukturen

Unternehmen­sän­derungen wie die Ernennung neuer Direk­toren, die Änderung der einge­tra­genen Firme­nadresse oder die Änderung der Aktien­struktur des Unternehmens müssen mit Companies House aktual­isiert werden. Es ist wichtig, das Companies House unverzüglich zu informieren, um Strafen zu vermeiden und sicherzustellen, dass das öffentliche Register die aktuellsten Infor­ma­tionen über Ihr Unternehmen wider­spiegelt.

Um die Einhaltung der Vorschriften aufrechtzuer­halten, müssen Sie Companies House innerhalb der angegebenen Fristen über alle Änderungen informieren. Wenn die Unternehmens­daten nicht zeitnah aktual­isiert werden, kann dies zu Bußgeldern oder rechtlichen Konse­quenzen führen.

Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche

Die jährliche Einhaltung der Anti-Geldwäsche-Vorschriften umfasst die Durch­führung einer Due-Diligence-Prüfung der Kunden, die Imple­men­tierung interner Kontrollen und die Meldung verdächtiger Aktiv­itäten. Als in England tätiges Unternehmen müssen Sie diese Vorschriften einhalten, um Geldwäsche und Terror­is­mus­fi­nanzierungsak­tiv­itäten in Ihrem Unternehmen zu verhindern.

Aufsichts­be­hörden können Erklärungen zur Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche verlangen, um nachzuweisen, dass Ihr Unternehmen über wirksame Maßnahmen zur Verhin­derung und Aufdeckung von Aktiv­itäten im Zusam­menhang mit Geldwäsche verfügt.

Fazit

Unter Berück­sich­tigung dieser Überlegungen verfügen Sie nun über ein grundle­gendes Verständnis der rechtlichen Compliance, die für die Unternehmensgründung in England erforderlich ist. Denken Sie daran, einen eindeutigen Firmen­namen zu wählen, die Satzung Ihres Unternehmens vorzu­bereiten, mindestens einen Geschäfts­führer zu ernennen und Ihr Unternehmen bei den zuständigen Behörden anzumelden. Indem Sie diese Schritte sorgfältig befolgen, können Sie sicher­stellen, dass Ihr neues Unternehmen im Einklang mit englischem Recht gegründet wird.

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