Lösungen für ein erweitertes ESG-Reporting nach EU-Standards

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Als Reaktion auf die wachsende Nachfrage nach Trans­parenz und Rechen­schaft­spflicht bei Umwelt‑, Sozial- und Gover­nance-Praktiken (ESG) hat die Europäische Kommission einen neuen Regulierungsrahmen geschaffen Corporate Sustain­ability Reporting Guideline (CSRD). Diese Richtlinie verpflichtet Unternehmen, ihre ESG-Daten für Geschäft­s­jahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen, jährlich zu melden.

Um diese strengen Anforderungen zu erfüllen, haben Thomson Reuters und SAP gemeinsam eine Lösung entwickelt eine robuste Reporting-Lösung. Durch die Kombi­nation der Leistungs­fähigkeit von ONESOURCE Statutory Reporting mit Der Sustain­ability Control Tower von SAPDiese Partner­schaft stattet Nachhaltigkeitsver­ant­wortliche in Unternehmen mit den Tools aus, die sie zur effizienten Erfassung, Verwaltung und Archivierung ihrer ESG-Daten benötigen. Dadurch wird die Einhaltung der European Sustain­ability Reporting Standards (ESRS) sichergestellt und die Trans­parenz in der Unternehmens­berichter­stattung gefördert.

Höhep­unkte:
  • Entdecken Sie, wie die Thomson Reuters- und SAP-Integra­tionslösung die ESRS-Compliance verein­facht
  • Erfahren Sie mehr über ONESOURCE Statutory Reporting mit dem Sustain­ability Control Tower von SAP für eine optimierte ESG-Daten­er­fassung und ‑Berichter­stattung
  • Verstehen Sie das Konzept der dualen Wesentlichkeit, das sowohl ökologische/soziale Auswirkungen als auch finanzielle Leistung umfasst

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Vereinfachung der Einhaltung der ESG-Berichterstattung durch Technologie und Partnerschaften

Technologie spielt eine entschei­dende Rolle dabei, Unternehmen in die Lage zu versetzen, die neuen ESRS-Anforderungen zu erfüllen. Um Unternehmen bei der Einhaltung dieser Standards zu unter­stützen, haben Thomson Reuters und SAP gemeinsam eine neue umfassende Lösung entwickelt.

ONESOURCE Statutory Reporting mit dem Sustain­ability Control Tower von SAP, dessen Einführung noch in diesem Jahr geplant ist, wird die Erfassung und Verwaltung aller ESG-Kennzahlen und ‑Kennzahlen zentral­isieren. Es soll Unternehmen bei der Einhaltung geset­zlicher Vorschriften unter­stützen und durch Optimierung zur Risiko­min­derung beitragen der Prozess der Erhebung, Verwaltung und Berichter­stattung von ESG-Daten.

Unternehmen müssen eine digitale XBRL-Taxonomie verwenden, um ihre Offen­le­gungen in der ESRS-Berichter­stattung zu kennze­ichnen (taggen), um ein elektro­n­isches Berichts­format sicherzustellen. Unser integri­ertes Tagging macht ausge­lagertes iXBRL-Tagging überflüssig und ratio­nal­isiert den ESRS-Bericht­sprozess. Darüber hinaus bietet diese Integration einen nahtlosen Zugriff auf integrierte ESG-Daten, steigert die Produk­tivität und bietet eine umfassende und effiziente Lösung zur Erfüllung der CSRD-Anforderungen.

Unsere neueste ESG-Reporting-Lösung ist speziell auf diejenigen zugeschnitten, die in der Europäischen Union oder im Vereinigten Königreich tätig sind. Diese Integration trägt dazu bei, einige der wichtigsten Heraus­forderungen zu bewältigen, mit denen diejenigen konfron­tiert sind, die die ESG-Berichter­stattung in großen multi­na­tionalen Unternehmen verwalten. Es erleichtert die Erfassung finanzieller und nicht­fi­nanzieller Daten aus verschiedenen Teilen der Organ­i­sation und ermöglicht eine zentrale Speicherung und effiziente Berichter­stattung.

Eine Lösung, die auf die Erfüllung der ESRS-Anforderungen ausgelegt ist, kann besser auf ihre Fähigkeit hin beurteilt werden, die Komplex­itäten und Anforderungen zu bewältigen, wenn wir auf die Geschichte der Standards zurück­blicken. Dies hilft uns zu verstehen, wen diese Standards beein­flussen werden, was diese neuen Anforderungen mit sich bringen werden, und erkennt die entschei­dende Rolle der Technologie bei der Compliance an.

Die Entwicklung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

Die Europäische Union (EU) verfügt über eine lange Geschichte von Umwelt­be­wusst­seins- und Nachhaltigkeitsini­tia­tiven, die vor der spezi­fischen Entwicklung von ESRSs entstanden sind. Diese Reise begann in den 1970er Jahren mit der Einführung des ersten Umweltak­tion­spro­gramms im Jahr 1973. In dieser Zeit wurden die Grund­lagen für grundle­gende Umweltvorschriften und ‑insti­tu­tionen gelegt. Nachfolgend finden Sie den progres­siven Zeitplan des ESRS:

  • 1973: Mit dem Start des ersten Umweltak­tion­spro­gramms wurde der Grund­stein für grundle­gende Umweltvorschriften und ‑insti­tu­tionen gelegt.
  • 2014: Akzeptanz der Richtlinie zur nicht­fi­nanziellen Berichter­stattung (NFRD) verlangte von großen Unternehmen von öffentlichem Interesse, Infor­ma­tionen über soziale und ökolo­gische Auswirkungen offen­zulegen.
  • 2018: Einführung des Aktion­splan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums Ziel war es, Kapital in nachhaltige Investi­tionen umzuleiten und finanzielle Risiken im Zusam­menhang mit dem Klimawandel und anderen Umwelt­prob­lemen zu bewältigen.
  • 2019: Die Präsen­tation der Europäischer Grüner Deal Setzen Sie sich das ehrgeizige Ziel, dass Europa bis 2050 der erste klima­neu­trale Kontinent wird.
  • 2020: Der Vorschlag für die Corporate Sustain­ability Reporting Directive (CSRD) zielte darauf ab, die Nachhaltigkeits­berichter­stattung in der gesamten EU zu verbessern und zu standar­d­isieren.
  • 2021: Die formelle Annahme des CSRD-Vorschlags markierte die Einführung der European Sustain­ability Reporting Standards (ESRS).
  • 2022: Die endgültige CSRD wurde am 16. Dezember 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröf­fentlicht.
  • 2024: Das ESRS der Europäischen Union trat für Geschäft­s­jahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen.

Die Entwicklung und Fertig­stellung des ESRS durch die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) erforderte eine umfassende Einbindung der Inter­es­sen­gruppen, um Robus­theit und Praktik­a­bilität sicherzustellen. Diese Standards zielen darauf ab, die Unternehmensver­ant­wortung in der gesamten EU neu zu definieren, indem sie einen klaren Rahmen für die Berichter­stattung über die ökolo­gischen und sozialen Auswirkungen von Geschäft­sak­tiv­itäten bieten.

Diese Initiative geht auf die Notwendigkeit einer konsis­tenten Nachhaltigkeits­berichter­stattung ein und stellt sicher, dass Stake­holder – darunter Investoren, Kunden und Regulierungs­be­hörden – Zugang zu zuver­läs­sigen und vergle­ich­baren Daten für eine fundierte Entschei­dungs­findung haben.

Doppelte Materialität und erhöhte Granularität

Ein bahnbrechendes Merkmal des ESRS ist das Konzept der dualen Wesentlichkeit, das von Unternehmen verlangt, nicht nur zu berichten, wie sich ihre Geschäft­stätigkeit auf die Umwelt und die Gesellschaft auswirkt, sondern auch, wie sich diese externen Faktoren auf ihre finanzielle Leistung auswirken. Diese doppelte Perspektive bietet eine ganzheitliche Sicht auf Nachhaltigkeit und unter­streicht den wesentlichen Zusam­menhang zwischen der Gesundheit von Unternehmen und der Gesundheit unseres Planeten und seiner Menschen.

Unternehmen müssen detail­lierte Infor­ma­tionen zu Gover­nance, Strategie, Impact Management, Risiko- und Chancen­man­agement sowie Nachhaltigkeitskenn­zahlen und ‑zielen bereit­stellen. Diese erhöhte Granu­larität stellt eine erhebliche Heraus­forderung dar und erfordert robuste Systeme und Prozesse für die Daten­er­fassung, ‑verwaltung und ‑offen­legung.

Welche Unternehmen müssen die ESRS-Berichterstattung einhalten?

Der Anwen­dungs­bereich des ESRS ist breit gefächert und deckt alle großen und am meisten börsen­notierten EU-Unternehmen ab, einschließlich großer Tochterge­sellschaften von Mutterge­sellschaften außerhalb der EU. Konkret fallen auch Nicht-EU-Unternehmen unter diese Regelungen, die innerhalb der EU einen Nettoumsatz von mehr als 150 Millionen Euro erwirtschaften.

Ab dem 1. Januar 2024 müssen große Unternehmen mit mehr als 500 Mitar­beitern, darunter EU-Unternehmen von öffentlichem Interesse und Nicht-EU-Firmen mit an EU-Märkten notierten Wertpa­pieren, nun die ESRS-Meldepflichten im Rahmen der CSRD erfüllen.

Andere große Unternehmen müssen ab dem 1. Januar 2025 mit der Berichter­stattung beginnen, während börsen­notierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ab dem 1. Januar 2026 mit der Berichter­stattung beginnen müssen. Nicht-EU-Unternehmen mit bedeu­tendem EU-Geschäft – solche mit einem Nettoumsatz von mehr als 150 Millionen Euro und bedeu­tende Tochterge­sellschaften oder Nieder­las­sungen mit einem Umsatz von über 40 Millionen Euro – sind ab dem 1. Januar 2028 meldepflichtig.

Als Großun­ternehmen gelten mindestens zwei der folgenden Kriterien: über 250 Mitar­beiter, über 40 Millionen Euro Nettoumsatz oder über 20 Millionen Euro Bilanz­summe. Ab 2028 müssen auch Nicht-EU-Mutterun­ternehmen mit wesentlichen EU-Aktiv­itäten globale Berichts­stan­dards einhalten, die speziell auf Nicht-EU-Unternehmen zugeschnitten sind.

Eine nachhaltige Zukunft mit ESG-Reporting-Lösungen

Die Einführung des ESRS markiert eine wesentliche Änderung in der Nachhaltigkeits­berichter­stattung von Unternehmen. Durch die Umsetzung dieser Standards halten Unternehmen nicht nur die aktuellen Vorschriften ein, sondern tragen auch zu einer nachhaltigeren und trans­par­enteren Weltwirtschaft bei. So heraus­fordernd dieser Übergang auch sein mag, er ist ein entschei­dender Schritt in Richtung einer nachhaltigen Zukunft und bestärkt die Idee, dass Geschäft­serfolg und Umweltschutz Hand in Hand gehen können.

Wenn Sie sich für die integrierte Lösung von Thomson Reuters und SAP entscheiden, investieren Sie nicht nur in ein Reporting-Tool – Sie ermöglichen Ihrem Unternehmen auch, sich in den Bereichen Nachhaltigkeit und Unternehmensver­ant­wortung hervorzuheben und gleichzeitig Ihre ESG-Prozesse zu optimieren. Mit dieser Technologie kann Ihr Unternehmen schon heute die Zukunft der ESG-Berichter­stattung in Angriff nehmen.

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