Budget 2024: Höhepunkte | RRL

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Es war immer ein sehr seltsamer Haushalt, da Parla­mentswahlen anstanden und das natürlich einen großen Schatten auf den gesamten Haushalt warf. Der Kanzler befand sich in der wenig benei­denswerten Lage, gefangen zwischen dem drohenden Schatten der Wahl, düsteren Umfrageaus­sichten der Konser­v­a­tiven Partei, einer sehr anges­pannten Situation aufgrund der schlechten Lage der öffentlichen Finanzen und düsteren Wachs­tum­saus­sichten sowie einem sehr schwierigen Gesamthoch effek­tives Steuerumfeld. Die Unbeholfenheit wurde durch anhal­tende erhebliche Meinungsver­schieden­heiten innerhalb der Konser­v­a­tiven Partei über die bevorzugte Richtung der Steuer­politik noch verschärft

Ohne den Schatten der Parla­mentswahlen hätte es wahrscheinlich keine Steuer­erle­ichterungen gegeben – aber wir haben eine weitere Kürzung der Sozialver­sicherung vorgenommen. Auf den ersten Blick sieht es wie ein Glücksspiel aus! Damit einher ging die Ankündigung eines Einfrierens der öffentlichen Ausgaben, was mit dem Ziel der Regierung begründet wurde, Anreize für Produk­tivität im öffentlichen Sektor zu schaffen.

Allerdings war es aus rein steuer­licher Sicht wahrscheinlich der inter­es­san­teste Finanzbericht seit Jahren, mit einigen Änderungen, die sich auf viele auswirken werden, insbesondere in Cornwall.

Inter­es­san­ter­weise war eine bedeu­tende Änderung das „Kopieren und Einfügen“ einer seit langem verfolgten und öffentlich bekannt gemachten Opposi­tion­spolitik.

Die wichtigsten Steuerankündigungen waren wie folgt:

  • Senkung der NIC-Sätze um 2 % – zusät­zlich zu den in der Herbsterk­lärung angekündigten NIC-Kürzungen kündigte die Kanzlerin eine Senkung des Satzes für NIC-Mitar­beiter der Klasse 1 um 2 % an, wodurch dieser auf 8 % (von 10 %) gesenkt wird, und eine entsprechende Senkung 2 %ige Reduzierung des NIC-Satzes der Klasse 4 für Selbst­ständige von 8 % auf 6 %.
    • Hier gibt es ein paar Dinge – ich denke, die Arbeit­geber hätten sich auch eine gewisse Unter­stützung gewünscht, und ich denke, dass diese Kürzung nur von kurzer Dauer sein könnte (meiner Meinung nach würde dies nach der nächsten Parla­mentswahl wieder rückgängig gemacht werden).
  • Erhöhung der Umsatzs­teuer-Registrierungss­chwelle – ab dem 1. April 2024 wird die Umsatzs­teuer-Registrierungss­chwelle um 5.000 £ auf 90.000 £ erhöht (von 85.000 £, die seit 7 Jahren nicht erhöht wurde). Der Abmelde­schwellenwert wird ebenfalls um 5.000 £ auf 88.0000 £ erhöht.
    • Das ist zwar zu begrüßen, stellt aber lediglich das Herum­basteln an einem Modell dar, das viele als kaputt ansehen. Der „Klippenrand“-Charakter der Schwelle stellt ein erhebliches Problem dar – das gesamte Konzept muss meiner Meinung nach überdacht werden.
  • Erhöhung der HICBC-Grenze (High Income Child Benefit Charge) – ab dem 6. April 2024 wird die Einkom­mensgrenze pro Person (sofern sie oder ihr Partner Anspruch auf Kindergeld haben) von 50.000 £ auf 60.000 £ erhöht. Eine weitere Änderung besteht darin, dass der Kürzungss­chwellenwert von 60.000 £ auf 80.000 £ erhöht wurde – was bedeutet, dass der tatsäch­liche Kürzungsverlust beim Kindergeld auf einen Einkom­mens­bereich über 20.000 £ erhöht wird, im Gegensatz zum vorherigen Bereich von 10.000 £. Es gab auch Ankündi­gungen, dass die Regierung erwägen werde, das große Problem der künftigen Bemessung der Einkom­mensgrenze auf individu­eller Basis anzugehen – und die Zusage, in den kommenden Jahren entsprechende Änderungen in Betracht zu ziehen.
    • Das ist alles willkommen, aber es ist willkommen im Zusam­menhang mit der Linderung des Schla­massels, das das HICBC mit sich bringt. Die Anklage ist in vielerlei Hinsicht lächerlich und für das, was sie ist, viel zu komplex und verwal­tung­stech­nisch aufwändig (für Steuerzahler und HMRC). Das gesamte System muss betra­chtet werden.
  • Die Abschaffung des „Furnished Holiday Letting Scheme“ – wie am Tag vor der Veröf­fentlichung des Budgets heftig gemunkelt/durchgesickert wurde (wobei den Betrof­fenen jedoch nicht annähernd genug Zeit blieb, den Plan zu überprüfen und umzusetzen), des Furnished Holiday Letting Scheme (FHL) und des Die damit verbun­denen Vorteile sollen/sind ab dem 6. April 2025 abgeschafft, allerdings gelten ab heute für Verkäufe Anti-Forstung-Maßnahmen (vermutlich zur Sicherung von Ansprüchen auf Veräußerungs­gewinne, Erleichterung bei der Veräußerung von Unternehmensver­mögen – der Satz von 10 %).
    • Für Besitzer möblierter Ferienun­terkünfte ist das ein schwerer Schlag. Derzeit liegen uns nur begrenzte Details vor, aber ich habe derzeit eine Reihe von Fragen, z. B. welche Auswirkungen dies auf FHL-Eigen­tümer haben wird, die zuvor Kapita­l­abzüge beantragt haben, und ob sich etwaige Änderungen auf die Mehrw­ert­s­teuer­po­sition usw. auswirken werden.
      • FHL-Eigen­tümer müssen ihre zukün­ftige Position überdenken und sich fragen: ob es rentabel ist, das Geschäft weiterzuführen, wenn ja, wie das Unternehmen in Zukunft struk­turiert sein soll usw.
      • Auch FHL-Eigen­tümer, die auf Gewinne als „relevantes Einkommen“ für Renten­beiträge angewiesen sind, müssen ihre Strategie überdenken.
      • Der Geset­ze­sen­twurf wird zu gegebener Zeit veröf­fentlicht, wenn wir weitere Details haben und ein weiteres Update bereit­stellen können.
  • Senkung des höheren Kapitaler­tragss­teuer­satzes auf Gewinne aus Wohneigentum – Es wurde angekündigt, dass der derzeit höhere Kapitaler­tragss­teuersatz von 28 % auf Gewinne aus der Veräußerung von Gewinnen aus Wohneigentum ab dem 6. April 2024 auf 24 % gesenkt wird Der niedrigere Satz bleibt bei 18 %. Die Reduzierung wird angegeben „Gener­ieren Sie mehr Transak­tionen auf dem Immobilien­markt, was denjenigen zugutekommt, die umziehen oder auf die Immobilien­leiter aufsteigen möchten.“
    • Ich bin skeptisch, ob das ein ausre­ichender Anreiz ist. Warum einfach auf 24 % reduzieren und eine Differenz von 4 % zum Satz von 20 % für andere Vermö­genswerte beibehalten? Der zusät­zliche Verwal­tungsaufwand (und die damit verbun­denen Kosten), der der HMRC durch die unter­schiedlichen Sätze entsteht, muss den etwas höheren Satz deutlich ausgle­ichen. Ein logis­cherer Schritt wäre sicherlich die Angle­ichung der Kapitaler­tragss­teuer­sätze für alle Vermö­genswerte.
    • Diejenigen, die sich mitten in einem Verkauf­sprozess befinden, möchten möglicher­weise den Austausch von Verträgen auf das neue Steuerjahr verschieben, obwohl die reduzierte jährliche Befreiung von der Kapitaler­tragss­teuer ab dem 6. April 2024 berück­sichtigt werden muss (vorab angekündigte Erhöhung von derzeit 3.000 £). ). reduzieren). 6.000 £).
  • Ausweitung der „vollen Kosten­er­stattung“ für Kapitalzu­lagen auf geleaste Vermö­genswerte – es wurde angekündigt, dass die Regierung über eine mögliche Ausweitung der vollständigen Kosten­er­stattung auf geleaste Vermö­genswerte beraten wird, die derzeit nicht förder­fähig sind. Für größere Unternehmen und Konzerne wäre dies eine willkommene Erweiterung.
    • Wie wir bereits zuvor mitgeteilt haben, wird eine vollständige Rücker­stattung größten­teils nur für größere Unternehmen oder Gruppen sinnvoll sein, bei denen das Unternehmen/die Gruppe jedes Jahr seinen jährlichen Investi­tion­szuschuss verwendet.
  • Neues britisches ISA – Es wurde ein neues britisches ISA mit einem eigenen Freibetrag von 5.000 £ angekündigt, der einen zusät­zlichen Freibetrag zum beste­henden ISA-Freibetrag bilden wird. Die Regierung wird sich über die Einzel­heiten beraten, wenn weitere Informationen/Einzelheiten erwartet werden. Wir werden hier aktual­isieren.
  • Nicht im Vereinigten Königreich ansäs­siges Regime – das ist die „Kopieren-und-Einfügen“-Aufgabe des Kanzlers. Ab dem 6. April 2025 wird das derzeitige „Remittance-Basis“-System für die Einkommen- und Kapitaler­trag­s­teuer vollständig abgeschafft und ein einfaches System einge­führt.
    • Inter­es­san­ter­weise bezieht sich das oben Gesagte zwar nur auf die Einkom­men­steuer und die Kapitaler­tragss­teuer, in der veröf­fentlichten Dokumen­tation wird dies aber auch erwähnt „Die Regierung hat außerdem ihre Absicht angekündigt, bei der Erbschaftss­teuer auf eine wohnsitzbasierte Regelung umzusteigen, und plant, später im Jahr eine politische Konsul­tation zu diesen Änderungen zu veröf­fentlichen, gefolgt von einem Entwurf einer technischen Geset­zgebung.“ Und “Die Regierung beabsichtigt, die IHT auf ein wohnsitzbasiertes System umzustellen, das einer Konsul­tation unter­liegt und erst ab dem 6. April 2025 anwendbar ist.„Änderungen der britischen Erbschaftss­teuer­regelung für nicht im Vereinigten Königreich ansässige Personen wären für die Betrof­fenen von erheblicher Bedeutung. Sobald das Konsul­ta­tions­dokument veröf­fentlicht ist, werden wir es aktual­isieren. Wir empfehlen jedoch, dass diejenigen, die sich zur Abmilderung der britischen Erbschaftss­teuer auf ihren Aufen­thaltsstatus außerhalb des Vereinigten Königreichs verlassen, ihre Position dringend überprüfen.
  • Kraft­stoff­s­teuer einge­froren – die aktuellen Sätze bleiben für ein weiteres Jahr bestehen – das übliche Giveaway, das kein Giveaway ist!
  • Vorüberge­hende Verlängerung der höheren kreativen Steuer­erle­ichterungen dauerhaft gemacht – Im Haushalt 2023 wurde angekündigt, dass die höheren Sätze der Theater­s­teuer­erle­ichterung (TTR), der Orchester­s­teuer­erle­ichterung (OTR) und der Museums- und Galeri­es­teuer­erle­ichterung (MGETR) um zwei Jahre bis zum 1. April verlängert werden. 2025. Die Sätze wurden nun dauerhaft festgelegt (die dauer­haften Sätze ab dem 1. April 2025 sind im Allge­meinen 5 % niedriger als die aktuellen vorüberge­henden Sätze), und der MGETR wurde nun dauerhaft festgelegt (der zuvor ein Ablauf­datum hatte). ). Erfreulich für die kreativen/kulturbasierten Organ­i­sa­tionen in Cornwall, die auf die Erleichterung angewiesen sind.
  • Die Steuer­erle­ichterung für Mehrfam­i­lien­haus­grund­stücke wurde abgeschafft – obwohl die Entlastung für Kunden nützlich ist, die mehrere Wohnim­mo­bilien kaufen, war sie doch das Ziel skrupel­loser Gutachter, was zu betrügerischen Ansprüchen und einer erheblichen Anzahl von Fällen vor dem Steuerg­ericht führte. Die Erleichterung gilt für Verträge, die am oder vor dem heutigen Tag ausge­tauscht werden (unabhängig vom Fazit­datum), andern­falls steht die Erleichterung nicht mehr zur Verfügung.
    • Es wird stärker darauf geachtet, ob es sich bei den Käufen um Wohn- oder Nicht­wohn­im­mo­bilien handelt. Die Regierung bestätigte, dass sie beschlossen hat, keine Änderungen an den „gemis­chten Immobilienkäufen“ vorzunehmen, zu denen sie zuvor konsul­tiert hatte.

Morgen senden wir Ihnen noch einmal eine ausführliche Analyse aller heute präsen­tierten Inhalte.

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