Frühjahrshaushalt 2024 – HFM-Steuerblog

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Wie erwartet fand der Kanzler im Frühjahr­shaushalt 2024 Flexi­bilität bei seinen Haushalt­sregeln, die es ihm ermöglichte, seine konser­v­a­tiven Kollegen zufrieden zu stellen, indem er die Auswirkungen der Besteuerung verringerte. Keine ungewöhn­liche Taktik für eine Regierung in einem allge­meinen Wahljahr.

Die Auswirkungen der im Frühjahr­shaushalt 2024 angekündigten Steuerän­derungen sind nachstehend zusam­menge­fasst.

Auswirkungen auf die persönlichen Finanzen

Weiterer Rückgang der Arbeit­nehmer-Sozialver­sicherungs­beiträge (NIC)

Wie erwartet hat die Kanzlerin im Frühjahr­shaushalt 2024 Spielraum für eine weitere Kürzung um 2 Prozent­punkte von 10 % auf 8 % ab April 2024 gefunden.

Zusammen mit der bisherigen Senkung um 2 % nach der Herbsterk­lärung bedeutet dies eine Reduzierung dieser Steuerlast um ein Drittel. Das bedeutet, dass es einer Person, die 35.400 £ verdient, um mehr als 900 £ pro Jahr besser geht.

Unter­halts­gebühr für Kinder mit hohem Einkommen (HICBC)

Ab dem 6. April 2024 erhöht sich die Einkom­mensgrenze, ab der HICBC Kindergeld von den Eltern zurück­fordern kann, von 50.000 £ auf 60.000 £. Die Einkom­menss­panne, die sich auf die Höhe einer HICBC-Rückforderung auswirkt, wird ebenfalls verdoppelt, von 60.000 £ auf 80.000 £.

Ab April 2024 unter­liegen Kinder­leis­tungen der HICBC in Höhe von 1 % der Leistungen, die sie für jede 200 £ erhalten, die der bestbezahlte Elternteil über 200 £ übersteigt. Das bedeutet, dass das gesamte Kindergeld zurück­er­stattet wird, wenn das Einkommen des Höchstver­di­eners 80.000 £ übersteigt.

Bei neuen Ansprüchen auf Kindergeld, die nach dem 6. April 2024 gestellt werden, wird jede rückwirkende Zahlung für HICBC-Zwecke so behandelt, als ob der Anspruch im Steuerjahr 2024–25 gefallen wäre, wenn durch die Rückdatierung andern­falls eine HICBC-Verbindlichkeit im Steuerjahr entstehen würde 2023–24.

Kapitaler­tragss­teuer (CGT) auf den Verkauf von Wohneigentum im Vereinigten Königreich

Der höhere CGT-Satz für Wohneigen­tums­gewinne wird von 28 % auf 24 % gesenkt. Die Änderung tritt am 6. April 2024 in Kraft. Der niedrigere Satz bleibt bei 18 % für alle Gewinne, die innerhalb der Basiszinss­panne einer Einzelperson liegen.

Die für Gewinne aus übertra­genen Zinsen geltenden Kapitaler­tragss­teuer­sätze von 18 % und 28 % bleiben ab dem 6. April 2024 unverändert. Diese Sätze entsprachen bisher denen für die Kapitaler­tragss­teuer beim Verkauf von Wohnim­mo­bilien.

Begrenzung des Entlas­tung­sum­fangs für landwirtschaftliche Grund­stücke und Wälder

Der Umfang der Erleichterungen für landwirtschaftliche Grund­stücke und Wälder wird auf Grund­stücke im Vereinigten Königreich beschränkt. Immobilien im Europäischen Wirtschaft­sraum (EWR), auf den Kanalinseln und auf der Isle of Man werden genauso behandelt wie andere Immobilien außerhalb des Vereinigten Königreichs. Die Änderungen treten ab dem 6. April 2024 in Kraft.

Stempel­s­teuer-Grund­s­teuer – Multiple Dwellings Relief (MDR)

Die MDR wird abgeschafft. Diese Änderung tritt für Transak­tionen in Kraft, deren Wirksamkeits­datum am oder nach dem 1. Juni 2024 liegt. Aufgrund der Übergangsregeln kann MDR weiterhin für Verträge in Anspruch genommen werden, die am oder vor dem 6. März 2024 ausge­tauscht werden, unabhängig vom Zeitpunkt des Fazites. Dies gilt unter dem Vorbehalt verschiedener Ausschlüsse, zum Beispiel, dass nach diesem Datum keine Vertragsän­derung mehr erfolgt.

Änderungen der Steuer­vorschriften für nicht im Vereinigten Königreich ansässige Personen

Die Regierung wird die Überweisungs­besteuerung für nicht im Vereinigten Königreich ansässige Personen abschaffen und sie durch eine einfachere, auf dem Wohnsitz basierende Regelung ersetzen, die am 6. April 2025 in Kraft treten wird. Personen, die sich für die Regelung entscheiden, zahlen im Vereinigten Königreich keine Steuern auf ausländische Einkünfte und Steuern Gewinne für die ersten vier Jahre der steuer­lichen Ansäs­sigkeit.

Das Overseas Workday Relief (OWR) wird reformiert, sodass Menschen auf der Grundlage der neuen Regelung Anspruch auf Entlastung haben. OWR bietet weiterhin Einkom­men­steuer­erle­ichterungen für Einkünfte aus Steuern, die während der ersten drei Jahre der steuer­lichen Ansäs­sigkeit im Ausland erhoben wurden, und beseitigt gleichzeitig Beschränkungen für die Überweisung dieser Einkünfte.

Die Regierung hat außerdem ihre Absicht angekündigt, die Erbschaftss­teuer auf eine wohnsitzbasierte Regelung umzustellen, und plant, später im Jahr eine politische Konsul­tation zu diesen Änderungen zu veröf­fentlichen, gefolgt von Entwürfen für technische Gesetze.

Eine neue ISA

Für Investi­tionen in britische Aktien soll ein neuer britischer ISA mit einem eigenen Freibetrag von 5.000 £ pro Jahr einge­führt werden. Weitere Einzel­heiten zum neuen Programm werden später in diesem Jahr veröf­fentlicht.

Pauschal­sätze und Freibe­träge für die Einkom­men­steuer

Ein Bereich der persön­lichen Steuern, der in den Haushalt­sankündi­gungen vom Frühjahr 2024 nicht gelockert wurde, war die Steuer­be­lastung, die durch das Einfrieren des persön­lichen Einkom­men­steuer­frei­be­trags und der oberen Einkom­mensgrenze entstand.

Der persön­liche Einkom­men­steuer­frei­betrag (derzeit 12.570 £) und der höhere Steuer­satzschwellenwert (derzeit 50.270 £), ab dem Sie 40 % statt 20 % Einkom­men­steuer zahlen, haben seit über vier Jahren keinen nennenswerten Anstieg erfahren.

Im gleichen Zeitraum stieg der Verbraucher­preisindex (VPI) von 108 auf 132. Um mit der Inflation Schritt zu halten, müsste basierend auf dem VPI-Anstieg ein Gehalt von 45.000 £ im April 2020 nun 55.000 £ betragen, um die gleichen Einkäufe aufrechtzuer­halten Leistung. Und da der höhere Schwellenwert unverändert bei 50.270 £ bleibt, werden die obersten 4.730 £ mit 40 % statt 20 % besteuert.

Basierend auf der CPI-Änderung sollte der aktuelle persön­liche Freibetrag bei etwa 15.400 £ liegen und der höhere Satzschwellenwert sollte bei 61.400 £ liegen, um ihren Geldwert beizube­halten.

Der Einkom­men­steuer­frei­betrag und die höhere Steuer­satz­grenze bleiben unverändert und werden erst im April 2028 erneut überprüft.

Oblig­a­torisch für E‑Zigaretten-Produkte

Die Regierung hat eine Konsul­tation zur detail­lierten Gestaltung und Umsetzung der Steuer veröf­fentlicht, die am 29. Mai 2024 endet. Die Registrierung für die Steuer beginnt am 1. April 2026, wobei die Steuer am 1. Oktober 2026 in Kraft tritt und die Tabak­s­teuern steigen entsprechend.

Für Flüssigkeiten zur Verwendung in E‑Zigaretten und E‑Zigaretten gelten folgende Steuer­sätze:

  • 1 £ pro 10 ml für nikot­in­freie Flüssigkeiten
  • 2 £ pro 10 ml für Flüssigkeiten, die Nikotin in Konzen­tra­tionen zwischen 0,1 und 10,9 mg pro ml enthalten
  • 3 £ pro 10 ml für Flüssigkeiten, die Nikotin in einer Konzen­tration von 11 mg pro ml oder mehr enthalten

Die Regierung wird außerdem ab dem 1. Oktober 2026 eine einmalige Erhöhung der Tabak­s­teuer um 2 £ pro 100 Zigaretten oder 50 Gramm Tabak einführen.

Alkohol­s­teuern

Diese Zölle werden vom 1. August 2024 bis zum 1. Februar 2025 einge­froren. Damit wird der im letzten Jahr angekündigte aktuelle Einfrieren um sechs Monate verlängert.

Wichtigste Steuer­sätze für Kraft­stoffe

Die in der Frühjahrserk­lärung im März 2022 einge­führten und im Frühjahr­shaushalt im März 2023 verlängerten Kraft­stoff­s­teuer­sätze werden um weitere 12 Monate verlängert.

Dadurch bleibt die Senkung der Sätze um 5 Pence pro Liter für schweres Heizöl (Diesel und Kerosin), bleifreies Benzin und Leichtöl sowie die entsprechende prozen­tuale Senkung (entspricht 5 Pence pro Liter gegenüber dem Hauptkraft­stoff­s­teuersatz von 57,95 Pence pro Liter) erhalten. in anderen niedrigeren Tarifen und ermäßigten Treib­stoff­preisen, sofern möglich.

Die Änderungen treten ab dem 23. März 2024 in Kraft.

Auswirkungen auf britische Unternehmen

Erhöhung der Umsatzs­teuer-Registrierungss­chwelle

Der steuerpflichtige Umsatzschwellenwert, der bestimmt, ob eine Person für die Mehrw­ert­s­teuer registriert werden muss, wird von 85.000 £ auf 90.000 £ erhöht. Die steuerpflichtige Umsatz­grenze, die bestimmt, ob eine Person eine Abmeldung beantragen kann, wird von 83.000 £ auf 88.000 £ erhöht.

Diese Änderungen treten ab dem 1. April 2024 in Kraft.

Davon profi­tieren kleinere Händler, die auf die derzeitige Registrierungss­chwelle von 85.000 £ zusteuern und sich eigentlich nicht registrieren wollen, da sie die 20 % Mehrw­ert­s­teuer nicht an ihre Kunden weitergeben können.

NIC-Kürzungen für Selbst­ständige

Die Kanzlerin hat eine weitere Kürzung der von Selbst­ständigen gezahlten NIC der Klasse 4 vorgenommen. Die weitere Reduzierung wird eine Reduzierung von 8 % des steuerpflichtigen Gewinns auf 6 % sein. Im Wesentlichen beträgt die Gesamtkürzung ab dem 6. April 2024 von 9 % auf 6 %.

Keine Änderung der Körper­schaftss­teuer­sätze (CT).

Für das am 1. April 2025 begin­nende Geschäft­sjahr bleiben die CT-Sätze unverändert. Der Hauptsatz bleibt bei 25 %, der ermäßigte Satz für Kleingewinne bei 19 %.

Abschaffung des Steuer­systems für möblierte Ferienun­terkünfte (Furnished Holiday Lets, FHL).

Überraschen­der­weise sollen die derzeit günstigen Steuer­vorteile für die Vermi­etung von Immobilien als kurzfristige Ferien­ver­mi­etung ab April 2025 abgeschafft werden.

Der Geset­ze­sen­twurf wird zu einem späteren Zeitpunkt veröf­fentlicht und wird eine Anti-Aufforstung-Regel enthalten. Dies verhindert die Erlangung eines Steuer­vorteils durch die Verwendung bedin­gungsloser Verträge zur Erlangung einer Kapitaler­tragsent­lastung nach den aktuellen FHL-Regeln. Diese Regelung gilt ab dem 6. März 2024.

Die volle Aufwand­sentschädigung sollte auch auf geleaste Vermö­genswerte ausgeweitet werden

Derzeit ist die vollständige Anrechnung von Geräten oder Maschinen zur Vermi­etung vom Anspruch auf die vollständige Anrechnung bzw. den 50-prozentigen Erstjahreszuschuss für Vermö­genswerte mit Sonderzinssatz ausgeschlossen.

Die Regierung wird in Kürze einen Geset­ze­sen­twurf veröf­fentlichen, um geleaste Vermö­genswerte in diese Erleichterungen einzubeziehen.

Unter­stützung unabhängiger Filmemacher

Diese Erleichterung kommt unabhängigen Filmemachern zugute und wird über den Audio­visual Expen­diture Credit bereit­gestellt.

Die Steuergutschrift für unabhängige Filme richtet sich an Filme mit Budgets (oder gesamten Kernaus­gaben) von bis zu 15 Millionen Pfund, die eine neue Akkred­i­tierung vom British Film Institute erhalten. Der Darlehen­szins beträgt 53 % der förder­fähigen Ausgaben. Die förder­fähigen Ausgaben sind auf maximal 80 % der gesamten Kernkosten eines Films begrenzt. Die höchste Steuergutschrift, die ein Film erhalten kann, beträgt 6,36 Millionen Pfund.

Die Änderungen treten für Filme in Kraft, deren Drehar­beiten ab dem 1. April 2024 beginnen, und beziehen sich auf Ausgaben, die ab dem 1. April 2024 anfallen. Ansprüche können ab dem 1. April 2025 geltend gemacht werden.

Dauer­hafte Verlängerung für höhere Steuer­erle­ichterungen für Theater, Orchester sowie Museen und Galerien

Diese Änderung betrifft die dauer­hafte Verlängerung der allge­meinen Steuer­erle­ichterungen für Theater­s­teuer­erle­ichterungen, Orchester­erle­ichterungen und Museums- und Galerien­s­teuer­erle­ichterungen um 40 % bzw. 45 % (für Nicht-Tournee-/Tournee- und Orchester­pro­duk­tionen). Diese Tarife gelten ab dem 1. April 2025.

Energiegewinnabgabe – Verlängerung um ein Jahr

Wie im Frühjahr­shaushalt 2024 angekündigt, wird die Regierung das Ablauf­datum der Energiegewinnabgabe bis zum 31. März 2029 verlängern. Dadurch sollen weitere 1,5 Milliarden Pfund für das Finanzmin­is­terium eingenommen werden.

UNSERE ZUSAMMENFASSUNG

Aus steuer­licher Sicht gibt es im Frühjahr­shaushalt 2024 keine radikalen Änderungen, obwohl der Kanzler scheinbar sowohl neue Regelungen abgeschafft als auch geschaffen hat.

Auch die Haushalt­srede der Kanzlerin vor dem Parlament war gespickt mit vielen Punkten gegen die Opposi­tion­sparteien. Wir müssen abwarten, ob der Inhalt des Frühjahr­shaushalts 2024 zu einem ausre­ichenden Anstieg der Umfragewerte führt, um den Premier­min­ister zu veran­lassen, sich für Parla­mentswahlen im Mai einzusetzen.

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