Ankündigung von Änderungen im britischen Gesellschaftsrecht

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Wenn Sie einen Experten suchen, der Sie bei der Bewäl­tigung der durch den Economic Crime and Corporate Trans­parency Act einge­führten Änderungen unter­stützt, wenden Sie sich unbedingt an das Team von RRL unter 01872 276116 oder 01736 339322 oder [email protected] www.rrlcornwall. co.uk.

Michelle Dash, Managerin bei RRL Cornwall, erläutert die jüngsten Änderungen im britischen Gesellschaftsrecht, die in der Zeitschrift Cornwall Living dieses Monats vorgestellt werden.

Der Economic Crime and Corporate Trans­parency Act (das Gesetz) erhielt am 26. Oktober 2023 die königliche Zustimmung, wobei das Companies House mit den ersten Änderungen des britischen Gesellschaft­srechts ab dem 4. März dieses Jahres rechnet. Zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Artikels steht die Einführung dieser Änderungen noch in der Schwebe der Sekundärge­set­zgebung und daher unter­liegt der Umset­zung­stermin noch den parla­men­tarischen Zeitplänen.

Das Gesetz zielt darauf ab, Maßnahmen einzuführen, die zu größerer Trans­parenz und genaueren Aufze­ich­nungen in öffentlichen Unternehmen­sreg­istern führen, indem es Companies House die Befugnis gibt, eine wichtigere Rolle bei der Bekämpfung von Wirtschaft­skrim­i­nalität zu spielen.

Was bedeutet das also für Sie? Wenn Sie Geschäfts­führer eines Unternehmens sind, eine Person mit maßge­blicher Kontrolle über ein Unternehmen (PSC) sind oder im Namen eines Unternehmens einen Antrag stellen, müssen Sie sich über die Änderungen im Klaren sein. Zu den Maßnahmen, die voraus­sichtlich am 4. März in Kraft treten, gehört die Gewährung größerer Befug­nisse des Companies House zur Abfrage von Infor­ma­tionen und zur Anforderung unter­stützender Beweise. Es wird in der Lage sein, Infor­ma­tionen zu überprüfen und abzulehnen, die seiner Meinung nach falsch oder inkon­sistent sind. Umso wichtiger ist es, im Register korrekte und relevante Angaben zu machen. Wenn ein Unternehmen auf eine Anfrage nach weiteren Infor­ma­tionen nicht reagiert, kann es mit einer Geldstrafe, einem Vermerk in den Unternehmen­su­n­ter­lagen oder einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.

Das Gesetz führt außerdem strengere Kontrollen für Firmen­namen ein, die in der Öffentlichkeit einen falschen oder irreführenden Eindruck erwecken könnten, und führt neue Regeln für registrierte Firme­nadressen ein. Tatsächlich müssen Unternehmen, die derzeit ein Postfach nutzen, ihre Adresse vor dem 4. März ändern, da Postfächer nicht mehr zulässig sind. Wenn das Companies House davon überzeugt ist, dass die Adresse eines Unternehmens nicht angemessen ist, wird es an eine Standar­d­adresse des Companies House verschoben. Das Unternehmen muss dann innerhalb von 28 Tagen eine geeignete Adresse mit Eigen­tum­snachweis vorlegen, andern­falls kann ein Verfahren zur Löschung des Unternehmens eingeleitet werden.

Zusät­zlich zu diesen Änderungen müssen alle Unternehmen eine registrierte E‑Mail-Adresse angeben. Dies ist für Personen, die das Register einsehen, nicht sichtbar, das Companies House wird es jedoch für die Korre­spondenz verwenden. Bei beste­henden Unternehmen muss dies in der nächsten Bestä­ti­gungserk­lärung angegeben werden. Bei der Gründung müssen neue Unternehmen außerdem bescheinigen, dass sie die Gesellschaft zu einem recht­mäßigen Zweck gründen. Beste­hende Unternehmen müssen jedes Jahr in ihrer Bestä­ti­gungserk­lärung bestätigen, dass ihre zukün­ftige Tätigkeit recht­mäßig ist.

Es besteht auch die Möglichkeit, das Register mit Anmerkungen zu versehen, um Benutzer auf mögliche Probleme mit den dem Companies House bereit­gestellten Infor­ma­tionen aufmerksam zu machen. Daten­ab­gle­ich­stools werden verwendet, um ungenaue Infor­ma­tionen zu identi­fizieren und zu entfernen, um das Register zu bereinigen, und die im Register bereit­gestellten Daten werden mit anderen Regierungsabteilungen und Strafver­fol­gungs­be­hörden geteilt.

Dies sind nur die Änderungen, die ab dem 4. März erwartet werden. Zu den weiteren Änderungen, die der Geset­zen­twurf zu einem späteren Zeitpunkt einführen wird, gehört die Einführung neuer Anmeldeop­tionen für kleine Unternehmen. Klein- und Klein­stun­ternehmen müssen ihre Gewinn- und Verlus­trechnung vorlegen und die Möglichkeit zur Vorlage einer Kurzbilanz wird abgeschafft. Für viele ist dies eine bedeu­tende Verän­derung. Einige inhab­erge­führte Unternehmen und Familienun­ternehmen sind möglicher­weise besorgt über die zunehmende Verfüg­barkeit von Finanz­in­for­ma­tionen für die Öffentlichkeit – dies kann zu Änderungen in der Art und Weise führen, wie diese Unternehmensin­haber Gelder aus dem Unternehmen erhalten. Dies sollte jetzt bedacht werden.

Wir erwarten möglicher­weise auch eine Identität­sprüfung für jeden, der ein Unternehmen oder eine LLP gründet, leitet, besitzt oder kontrol­liert. Dies soll diejenigen abschrecken, die Unternehmen für illegale Zwecke nutzen wollen. Bei neuen Unternehmen müssen alle Direk­toren und PSCs bei der Gründung des Unternehmens ihre Identität überprüfen. Für beste­hende Unternehmen wird es eine Übergangs­frist geben. Weitere Infor­ma­tionen zum Verifizierung­sprozess werden von Companies House in den kommenden Monaten bereit­gestellt.

Jedes Unternehmen, das eine Steuer­be­freiung beantragt, muss in der Bilanz eine zusät­zliche Erklärung des Vorstands einre­ichen. Direk­toren müssen angeben, welche Befreiung beantragt wird, und bestätigen, dass das Unternehmen für die Befreiung in Frage kommt.

Schließlich strebt Companies House eine vollständige Digital­isierung der Dokumenten­ablage an, was bedeutet, dass alle Konten mithilfe von Software archiviert werden müssen.

Kurz gesagt, mit der Einführung des Gesetzes werden viele Änderungen vorgenommen. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie vorgehen sollen oder welche Verän­derungen Ihr Unternehmen vornehmen muss, um neuen Anforderungen und Verän­derungen gerecht zu werden, lohnt es sich immer, fachkundigen Rat einzu­holen.

Dieser Artikel wurde am 11. März 2024 für das Cornwall Living Magazin veröf­fentlicht (Seiten 90–91): Cornwall Living 146 von Engine House Media – Issuu

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